Da ist er nun, Ihr neuer Stapler. Kaufvertrag und Lieferschein sind unterschrieben, und niemand rechnet mit dem bösen Erwachen nach Ablauf der Garantiezeit...

Hat Ihnen der Verkäufer einen unvollständigen Stapler angedreht ??

Dieser Artikel kann Ihnen helfen, mehrere tausend Euro einzusparen.
Der (gar nicht so fiktive) Fall:
Nach Ablauf der Garantiezeit waren Reparaturen an einem Gabelstapler notwendig. Der Werkskundendienst stellte eine Rechnung aus, die dem Besitzer die Haare zu Berge stehen liess. Beim nächsten mal sollte ein "freier" Monteur ran. Der aber musste passen, denn es gab weder Hydraulik- noch Elektropläne, die Diagnoseschnittstelle war versteckt und Software zur Einstellung nicht zu bekommen.
Bei dem komplizierten Gerät war der Kunde auf Gedeih und Verderb dem Hersteller ausgeliefert.

Leider keine Ausnahme
Wer jetzt glaubt, dies sei ein Einzelfall, irrt gewaltig .
Je komplizierter die Technik wird, desto knauseriger gehen die Hersteller mit Unterlagen um. Steuerungen werden mit Sicherungen versehen, die nur Werksmonteuren Zugang verschaffen.
Betriebsschlosser können ein Lied davon singen. Sie können die eigenen Geräte nicht mehr Warten.

Die Gründe
liegen auf der Hand. Da die Gewinnspannen beim Verkauf gering sind, stossen sich die Hersteller am Service gesund. Die Betriebsinternen Monteure werden bei Kaufentscheidungen nicht angehört und den Entscheidern beim Einkauf fehlt die technische Kompetenz. Allzu leicht lassen sie sich von gewieften Verkäufern einwickeln.
Diese Praxis ist ist nicht einfach kundenfeindlich,
es ist schlicht illegal !!
Die gesetzlichen Grundlagen
für den Verkauf von Maschinen und Flurförderzeugen in der EU sprechen eine klare Sprache.
Geregelt wird dies durch die EU-Maschinenrichtlinie. Geräte, die dieser Norm nicht entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Der Hersteller garantiert Ihnen die Einhaltung durch Ausstellung der Konformitätserklärung und das CE -Kennzeichen.
Prüfen Sie selbst:
Ist Ihr Stapler eigentlich vollständig ? Entspricht er der EU-Vorgabe ?
Dort heist es unter anderem:

1.6.2. Zugänge zum Arbeitsplatz und zu den Eingriffspunkten
Der Hersteller muß Zugangsmöglichkeiten (...) vorsehen, durch
die alle für die Betätigung beim Arbeitsablauf, für das Rüsten und die Instandhaltung relevanten
Stellen sicher erreicht werden können
Ist die Software bzw. "Steuerung" zugänglich?
Wo ist die Diagnoseschnittstelle?

1.7.4.
Betriebsanleitung
a) Jede Maschine muß mit einer Betriebsanleitung mit den folgenden Mindestangaben versehen
sein:
(...)
- Angaben, damit
- die Inbetriebnahme,
- die Verwendung,
- die Handhabung (mit Angabe des Gewichts der Maschine sowie ihrer verschiedenen
Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen),
- die Installation
- die Montage und Demontage,
- das Rüsten,
- die Instandhaltung einschließlich der Wartung und die Beseitigung von Störungen im
Arbeitsablauf
gefahrlos durchgeführt werden können;
(...)
c) Die Betriebsanleitung beinhaltet die für die Inbetriebnahme, Wartung, Inspektion, Überprüfung
der Funktionsfähigkeit und gegebenenfalls Reparatur der Maschine notwendigen Pläne und
Schemata sowie alle zweckdienlichen Angaben, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit.
(...)
Sind alle Pläne, Fehlersuchprogramme, Einstellanleitungen vorhanden?
können sie mit Hilfe der Unterlagen Reparaturen , z.B. Austausch von Elektronikteilen durchführen?

3.3.5. Störung des Steuerkreises
Bei einer Störung der Versorgung der gegebenenfalls vorgesehenen Hilfskraftlenkung muß sich die
Maschine weiterlenken lassen, um stillgesetzt werden zu können.
Hier wirds besonders interessant. Demnach entsprechen Fahrzeuge, die sich bei Ausfall der Lenkhilfe nicht mehr lenken lassen auch technisch nicht den geltenden Vorschriften.

Fast noch wichtiger: Die GVO-Neuordnung
Hier wird das Gesetz besonders deutlich.
-Hersteller müssen freien Werkstätten Zugang zu ALLEN Informationen gewähren, die zur Wartung und Instandhaltung erforderlich sind
- Hersteller dürfen die Verwendung von Ersatzteilen nicht auf eigene Produkte beschränken !
Hierzu demnächst Ausführliches.

Wehren Sie sich !
Bestehen Sie beim Kauf auf vollständige Pläne, Servicedokumentation und Software.
Ein Ehrlicher Verkäufer wird Ihnen das gerne zusichern. Es ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Unterschreiben Sie bei fehlenden Unterlagen den Lieferschein nicht.
Ist Ihr Stapler noch in der Garantiezeit, können Sie Nachbesserung fordern.
Sollte der Hersteller Ihnen Schwierigkeiten machen, berufen sie sich auf das Gesetz und überlegen Sie, ob Sie weitere Fahrzeuge von dieser Firma kaufen möchten.

Bei technischen Problemen helfen wir Ihnen natürlich gern weiter.
Oder sie kommen beim nächsten Staplerkauf gleich zu uns...
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